Leistungen

In unserer Praxis bieten wir, unter anderem, folgende Leistungen an:

  • Laboruntersuchungen
  • Marcumarwert (INR) Bestimmung in der Praxis
  • EKG Untersuchung
  • Belastungs-EKG Untersuchung
  • 24-Stunden Blutdruckmessung
  • Lungenfunktionsuntersuchung
  • Ultraschalldiagnostik
  • Sonographie Bauchorgane
  • Sonographie Schilddrüse
  • Sonographie Brustorgane
  • Doppler Untersuchungen der peripheren Gefäße (Diagnostik Schaufenster Krankheit – PAVK)
  • Krankheitskontrollprogramme für Diabetes mellitus, Gefäßkrankheiten des Herzens (koronare Herzkrankheit), Lungenerkrankungen (COPD/Asthma)
  • Schulungen für Patienten mit Diabetes mellitus Typ II, Gefäßkrankheiten des Herzens (koronare Herzkrankheit), Lungenerkrankungen (COPD/Asthma)
  • Früherkennungsuntersuchungen U35
  • Krebsvorsorge Untersuchungen
  • Lungenkrebsscreening 
  • Impfungen – auch vor Reisen

Lungenkrebs-Screening / -Früherkennung

Liebe Patientinnen und Patienten,
das Lungenkrebs-Screening für Menschen mit starkem Zigarettenkonsum ist seit 1. April 2026 eine neue
Früherkennungsleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Demnach darf eine Früherkennungsuntersuchung mittels Niedrigdosis-Computertomografie (Low-Dose-CT, kurz LDCT) bei aktiven und ehemaligen starken Raucherinnen und Rauchern, die das 50. Lebensjahr, aber noch nicht das 76. Lebensjahr vollendet haben, durchgeführt werden. Ziel ist es, Lungenkrebs frühzeitig zu erkennen und die Behandlungschancen zu verbessern.

Kriterien für Teilnahme am Lungenkrebs-Screening:

Da das Lungenkrebsscreening mit LDCT mit einer niedrigen Strahlenbelastung einhergeht, kommt die
Lungenkrebs-Früherkennung nur für Menschen infrage, die ein erhöhtes Lungenkrebs-Risiko haben.

Diese Kriterien müssen zutreffen:

  • Am Screening teilnehmen können aktive und ehemalige starke Raucherinnen und Raucher,
    die das 50. Lebensjahr, aber noch nicht das 76. Lebensjahr vollendet haben (also 50 bis 75-
    Jährige).
  • Sie müssen mindestens 25 Jahre ohne lange Unterbrechung geraucht haben UND einen
    Zigarettenkonsum von mindestens 15 sogenannten „Packungsjahren“ aufweisen. (Packungsjahre:
    Zahl der pro Tag gerauchten Zigarettenpackungen multipliziert mit der Zahl der Raucherjahre)
  • Bei ehemaligen starken Raucherinnen und Rauchern sollte der Rauchstopp weniger als zehn Jahre
    zurückliegen.

Die Untersuchung kann alle zwölf Monate in Anspruch genommen werden.
Für weitere Informationen beachten Sie bitte folgende Hinweise:

Privatärztliche Abrechnung

Wir arbeiten mit der Firma BFS health finance zusammen, um Ihre Privatabrechnung zu erstellen. Bei Fragen zur Rechnung wenden sie sich bitte direkt an die Firma BFS.

Tel.: 0231 – 945 362-600
Fax: 0231 – 945 362-688

Patientenportal 

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